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© 2025 Elterninitiative Apert Syndrom und verwandte Fehlbildungen e.V. 

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Spenden­hin­weis

Spenden als Sonder­aus­ga­ben steuer­lich absetzen
Bei detail­lier­te­ren Fragen erkun­di­gen Sie sich bitte bei einem Steuer­be­ra­ter. Die hier gemach­ten Infos wurden sorgfäl­tig zusam­men­ge­stellt. Trotzdem werden sie nur nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfü­gung gestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollstän­dig­keit.

Sie können Spenden an eine gemein­nüt­zige Organi­sa­tion bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonder­aus­ga­ben geltend machen.
Falls Sie in einem Jahr so viel gespen­det haben, dass Sie die 20- Prozent-Grenze überschrei­ten, dann profi­tie­ren Sie im Folge­jahr vom sogenann­ten Spenden­vor­trag. Das heißt, der bislang nicht abzieh­bare Teil reduziert Ihre Steuern ein Jahr danach oder noch später.
Ab der Steuer­erklä­rung 2017 gelten verein­fachte Nachweis­pflich­ten für Spenden bis 200 Euro. Sie brauchen Spenden­be­lege für einen Gesamt­be­trag bis 200 Euro nicht mehr grund­sätz­lich beim Finanz­amt einzu­rei­chen, sondern nur noch auf Verlan­gen.
Haben Sie an eine gemein­nüt­zige Einrich­tung wie die Eltern­in­itia­tive Apert-Syndrom gespen­det, brauchen Sie zusätz­lich einen Beleg, aus dem unter anderem hervor­geht, dass diese Einrich­tung von der Körper­schaft­steuer befreit ist und wie sie die Mittel verwen­det (Spenden­zweck).
Der Einzah­lungs­be­leg als Ausdruck muss Name, Konto­num­mer, Buchungs­tag, die tatsäch­li­che Durch­füh­rung der Zahlung und den Betrag der Spende enthal­ten.
Auch im Lastschrift­ver­fah­ren muss die Buchungs­be­stä­ti­gung Angaben über Spenden­zweck und über die Steuer­be­güns­ti­gung des Vereins enthal­ten.
Falls Sie über Ihr Paypal-Konto spenden möchten, genügt ebenfalls ein Konto­aus­zug und ein Ausdruck, der die Trans­ak­tion belegt.
Für die Verein­fa­chungs­re­ge­lung für Klein­spen­den bis 200 Euro gelten folgende Voraus­set­zun­gen des § 50 Abs. 2 der Einkom­men­steu­er­durch­füh­rungs­ver­ord­nung.

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