Spenden als Sonderausgaben steuerlich absetzen
Bei detaillierteren Fragen erkundigen Sie sich bitte bei einem Steuerberater. Die hier gemachten Infos wurden sorgfältig zusammengestellt. Trotzdem werden sie nur nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie können Spenden an eine gemeinnützige Organisation bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Falls Sie in einem Jahr so viel gespendet haben, dass Sie die 20- Prozent-Grenze überschreiten, dann profitieren Sie im Folgejahr vom sogenannten Spendenvortrag. Das heißt, der bislang nicht abziehbare Teil reduziert Ihre Steuern ein Jahr danach oder noch später.
Ab der Steuererklärung 2017 gelten vereinfachte Nachweispflichten für Spenden bis 200 Euro. Sie brauchen Spendenbelege für einen Gesamtbetrag bis 200 Euro nicht mehr grundsätzlich beim Finanzamt einzureichen, sondern nur noch auf Verlangen.
Haben Sie an eine gemeinnützige Einrichtung wie die Elterninitiative Apert-Syndrom gespendet, brauchen Sie zusätzlich einen Beleg, aus dem unter anderem hervorgeht, dass diese Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit ist und wie sie die Mittel verwendet (Spendenzweck).
Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten.
Auch im Lastschriftverfahren muss die Buchungsbestätigung Angaben über Spendenzweck und über die Steuerbegünstigung des Vereins enthalten.
Falls Sie über Ihr Paypal-Konto spenden möchten, genügt ebenfalls ein Kontoauszug und ein Ausdruck, der die Transaktion belegt.
Für die Vereinfachungsregelung für Kleinspenden bis 200 Euro gelten folgende Voraussetzungen des § 50 Abs. 2 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung.