Teilnahme am 1. DACH Kongress für Seltene Erkrankungen
Unsere Vorstandsmitglieder Wiebke und Sandra haben vom 4.-5. April 2025 in Innsbruck am 1. DACH Kongress für Seltene Erkrankungen teilgenommen.
read moreUnsere Vorstandsmitglieder Wiebke und Sandra haben vom 4.-5. April 2025 in Innsbruck am 1. DACH Kongress für Seltene Erkrankungen teilgenommen.
read moreDer Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber "Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung" aktualisiert. Es wird in diesem Ratgeber ausführlich erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu beachten sind. Ihr findet die Broschüre
read moreIn dieser Woche wurde unsere EAS News 2024 an alle Mitglieder verschickt und mit ihr das vorläufige Programm sowie das Anmeldeformular für unser Familientreffen nächstes Jahr. Ihr findet die aktuelle EAS News sowie Anmeldeformular bei Klick auf den jeweiligen Link sowie in unserem internen Mitgliederbereich auf unserer Website. Schaut gerne mal rein.
read moreDas ERN CRANIO hat die allererste europäische Konsenserklärung zu optimalen Diagnose- und Behandlungspraktiken für Gesichtsdysostose-Syndromen veröffentlicht. Gesichtsdysostose-Syndrome (FDS) sind seltene angeborene Erkrankungen, die die Gesichtsentwicklung beeinträchtigen und oft zu verschiedenen kraniofazialen Anomalien führen. Da es derzeit nur begrenzte wissenschaftliche Erkenntnisse zu den optimalen Diagnose- und Behandlungsmethoden für FDS gibt, hat sich eine Gruppe europäischer Experten…
read moreAm 17. November nahm unser Vorstandsmitglied Markus Richter am jährlichen ERN Cranio Treffen in Dublin teil.
read moreSpenden als Sonderausgaben steuerlich absetzen
Bei detaillierteren Fragen erkundigen Sie sich bitte bei einem Steuerberater. Die hier gemachten Infos wurden sorgfältig zusammengestellt. Trotzdem werden sie nur nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie können Spenden an eine gemeinnützige Organisation bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Falls Sie in einem Jahr so viel gespendet haben, dass Sie die 20- Prozent-Grenze überschreiten, dann profitieren Sie im Folgejahr vom sogenannten Spendenvortrag. Das heißt, der bislang nicht abziehbare Teil reduziert Ihre Steuern ein Jahr danach oder noch später.
Ab der Steuererklärung 2017 gelten vereinfachte Nachweispflichten für Spenden bis 200 Euro. Sie brauchen Spendenbelege für einen Gesamtbetrag bis 200 Euro nicht mehr grundsätzlich beim Finanzamt einzureichen, sondern nur noch auf Verlangen.
Haben Sie an eine gemeinnützige Einrichtung wie die Elterninitiative Apert-Syndrom gespendet, brauchen Sie zusätzlich einen Beleg, aus dem unter anderem hervorgeht, dass diese Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit ist und wie sie die Mittel verwendet (Spendenzweck).
Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten.
Auch im Lastschriftverfahren muss die Buchungsbestätigung Angaben über Spendenzweck und über die Steuerbegünstigung des Vereins enthalten.
Falls Sie über Ihr Paypal-Konto spenden möchten, genügt ebenfalls ein Kontoauszug und ein Ausdruck, der die Transaktion belegt.
Für die Vereinfachungsregelung für Kleinspenden bis 200 Euro gelten folgende Voraussetzungen des § 50 Abs. 2 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung.